RVG-Gebührenrechner

Vergütung gegenüber dem Mandanten · außergerichtlich · gerichtlich · Mahn- & Vollstreckungsverfahren

1 · Grunddaten

Gegenstandswert (Streitwert) und allgemeine Angaben.

2 · Tätigkeit & gebührenauslösende Maßnahmen

Bereich anhaken und die einschlägigen Gebühren auswählen. Sätze sind editierbar.

3 · Prozesskostenrisiko (1. Instanz)

Was trägt der Mandant je nach Ausgang? Zivilprozess · §§ 91, 92 ZPO · Gerichtskosten nach GKG (Stand 2025).

Kostenberechnung

Berechnung nach RVG (Stand KostBRÄG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 109). Wertgebühr nach § 13 RVG. Anrechnungen nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV (Geschäfts- auf Verfahrensgebühr, ½, höchstens 0,75) sowie Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr (Nr. 3305) auf einen nachfolgenden Rechtsstreit werden — sofern beide Bereiche aktiv sind — automatisch berücksichtigt und können abgeschaltet werden. Jede Instanz (§ 17 Nr. 1) ist eine eigene Angelegenheit. In der Zwangsvollstreckung ist jede gesonderte Maßnahme mit eigenem Vollstreckungsziel eine eigene Angelegenheit (§ 18 I Nr. 1) – ein einzelner Auftrag inkl. Folgehandlungen bleibt eine Angelegenheit; das Feld „Anzahl" bitte entsprechend setzen. Beratung/Gutachten nach § 34 RVG: keine Wertgebühr — Betrag frei einzutragen; ohne Vergütungsvereinbarung ist die Gebühr bei Verbrauchern gesetzlich gedeckelt (Erstberatung 190 €, Beratung/Gutachten 250 €). Die Anrechnung der Beratungsgebühr auf eine spätere Tätigkeit (§ 34 II) ist hier nicht automatisiert.

Ohne Gewähr. Das Ergebnis ersetzt keine eigene rechtliche Prüfung im Einzelfall.