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RVG-Gebührenrechner
Berechnen Sie die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Je nach Mandat rechne ich nach dem RVG oder auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung ab.
Die Berechnung erfolgt unverbindlich und ersetzt keine Rechtsberatung.
Was berechnet der Rechner?
Der Rechner ermittelt die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): für die außergerichtliche Vertretung, das gerichtliche Verfahren sowie das Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren. Zusätzlich weist er die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) aus.
Auf welcher Rechtsgrundlage?
Grundlage der Berechnung sind der Gegenstands- bzw. Streitwert (§§ 2, 13 RVG), die Gebührentatbestände des Vergütungsverzeichnisses (Anlage 1 zum RVG) und das Kostenverzeichnis des GKG. Die Gebühren entsprechen dem Stand nach dem Kostenrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG 2025). Im Zivilprozess trägt die unterlegene Partei grundsätzlich die Kosten des Rechtsstreits (§ 91 ZPO).
Zitierhinweis: RVG-Rechner der Kanzlei Bochnick, kanzleib.com/rvg-rechner, Gebührenstand nach KostBRÄG 2025.